Liegeplätze
Sie möchten einen Liegeplatz bei uns? Wählen Sie zunächst aus folgenden Kategorien:
Bitte beachten Sie auch unsere
Liegeordnung:
- Unbefugten ist das Betreten der Steganlage untersagt.
- Der Hafenbereich und die Liegeplätze sind sauber zu halten.
- Auf dem Bootsplatzgelände sind Hunde an der Leine zu führen.
- Das Baden, Spielen und Rennen im Steganlagenbereich ist verboten.
- Der Bootseigentümer bzw. Nutzer ist für die ordnungsgemäße Befestigung und Sicherung seines Bootes am Liegeplatz verantwortlich.
- Um das Zusammenstoßen mit anderen Booten bzw. Stegeinrichtungen zu verhindern, sind gegebenenfalls Fender zu benutzen.
- An- und Aufbauten, wie z.B. Bugsprit mit Anker, dürfen nicht über den Zugangssteg ragen.
- Bei längerer Nichtnutzung des Liegeplatzes (z.B. Urlaubsfahrten) ist der Hafenmeister zu informieren.
- In der Nacht ist Ruhe im Steganlagenbereich einzuhalten.
- Das Einleiten von Fäkalien, Schmutz- und Bilgenwasser im Liegebereich ist verboten.
- Beschädigungen an Booten und Steganlagen sind dem Hafenmeister zu melden.
- Bei Bootsarbeiten und anderen Tätigkeiten am Liegeplatz (Sommer und Winter) sind die Bestimmungen des Arbeits-, Gesundheits-, Brand- und Umweltschutzes einzuhalten.
- Kraftfahrzeuge, Bootstrailer sowie Lagerböcke sind auf den dafür vorgesehenen Flächen auf eigene Gefahr sicher abzustellen.
- Das Betreten der Steganlage und des Landlagers erfolgt bei Hochwasser bzw. in den Wintermonaten bei Schnee und Eis auf eigene Gefahr.
- Der Bootsplatz und das Landlager sind in den Nachtstunden und in der Wintersaison verschlossen zu halten.
- Die Geschwindigkeitsbegrenzung im Hafenbereich beträgt 5 km/h.