Bootsliegeplätze
An unserer Steganlage finden Boote bis zu 20 m Länge eine Box mit direktem Strom- und Wasseranschluss. Die Winterlagerung der Boote erfolgt an Land.
Jeder unserer Bootsliegeplätze hat einen kostenfreien Internetzugang per WLAN.
Bootsliegeplatz-Gebühren
Sommer | Winter | |
Jahreslieger | 9,00 € / m² | 8,00 € / m² |
Jahreslieger mit Seitensteg | 10,00 € / m² | |
Saisonlieger | 10,50 € / m² | 8,00 € / m² |
Saisonlieger mit Seitensteg | 11,00 € / m² | |
Bootsauflagegebühr | ab 40,00 € / Monat | |
Stromanschlussgebühr | 10,00 € / Monat | 10,00 € / Monat |
Elektroenergienutzung | 0,80 € / kWh | 0,80€ / kWh |
Online Antrag auf einen Bootsliegeplatz im Yachthafen Ringel
Wohnmobil- und Zeltstellplätze
Preise für Gäste pro Tag
Wohnmobil | ab 15,00 € |
Zelt | 10,00 € |
Kurtaxe | 1,50 € pro Person |
Hund | 5,00 € |
Boot | 1,50 € pro lfd. m. |
Strompauschale | 3,00 € |
PKW | 4,00 € |
PKW + Trailer (Gespann) | ab 8,00 € |
Trinkwasserbetankung | pauschal 5,00 € |
Personenpauschale pro Person | 2,00 € |
Auf dem gesamten Gelände können Sie unseren kostenlosen Internetzugang über WLAN nutzen.
Bitte beachten Sie auch unsere Liegeordnung:
- Unbefugten ist das Betreten der Steganlage untersagt.
- Der Hafenbereich und die Liegeplätze sind sauber zu halten.
- Auf dem Bootsplatzgelände sind Hunde an der Leine zu führen.
- Das Baden, Spielen und Rennen im Steganlagenbereich ist verboten.
- Der Bootseigentümer bzw. Nutzer ist für die ordnungsgemäße Befestigung und Sicherung seines Bootes am Liegeplatz verantwortlich.
- Um das Zusammenstoßen mit anderen Booten bzw. Stegeinrichtungen zu verhindern, sind gegebenenfalls Fender zu benutzen.
- An- und Aufbauten, wie z. B. Bugspriet mit Anker, dürfen nicht über den Zugangssteg ragen.
- Bei längerer Nichtnutzung des Liegeplatzes (z. B. Urlaubsfahrten) ist der Hafenmeister zu informieren.
- In der Nacht ist Ruhe im Steganlagenbereich einzuhalten.
- Das Einleiten von Fäkalien, Schmutz- und Bilgenwasser im Liegebereich ist verboten.
- Beschädigungen an Booten und Steganlagen sind dem Hafenmeister zu melden.
- Bei Bootsarbeiten und anderen Tätigkeiten am Liegeplatz (Sommer und Winter) sind die Bestimmungen des Arbeits-, Gesundheits-, Brand- und Umweltschutzes einzuhalten.
- Kraftfahrzeuge, Bootstrailer sowie Lagerböcke sind auf den dafür vorgesehenen Flächen auf eigene Gefahr sicher abzustellen.
- Das Betreten der Steganlage und des Landlagers erfolgt bei Hochwasser bzw. in den Wintermonaten bei Schnee und Eis auf eigene Gefahr.
- Der Bootsplatz und das Landlager sind in den Nachtstunden und in der Wintersaison verschlossen zu halten.
- Die Geschwindigkeitsbegrenzung im Hafenbereich beträgt 5 km/h.
Parkplatz-Gebührenordnung
Nr. | Stunden | Gebühren |
1 | bis 2 Stunden | frei |
2 | ab 3. Stunde | 1,00 € je angefangener Stunde |
3 | ab 7. Stunde = Tagespreis | 5,00 € |
4 | ab 00:00 Uhr beginnt |
Bei Störungen bitte beim Hafenmeister anrufen: 0172 38 88 106
Für Wohnmobil- und Trailer-Stellplätze gelten andere Bestimmungen! Bitte beim Hafenmeister melden.
Haben Sie weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns!
Telefon Hafenbüro: 033202 60217
E-Mail: info@marina-ringel.de
Hafenmeister: 0172 3888106
Geschäftsführer: 0172 3811235