Bootsliegeplätze
An unserer Steganlage finden Boote bis zu 20 m Länge eine Box mit direktem Strom- und Wasseranschluss. Die Winterlagerung der Boote erfolgt an Land.
Jeder unserer Bootsliegeplätze hat einen kostenfreien Internetzugang per WLAN.
Bootsliegeplatz-Gebühren
Sommer | Winter | |
Jahreslieger | 8,50 € / m² | 7,50 € / m² |
Saisonlieger | 10,00 € / m² | 7,50 € / m² |
Bootsauflagegebühr | ab 40,00 € / Monat | |
Stromanschlussgebühr | 10,00 € / Monat | 10,00 € / Monat |
Elektroenergienutzung | 1,00 € / kWh | 1,00 € / kWh |
Sie möchten einen Bootsliegeplatz bei uns? Dann füllen Sie bitte den Online Antrag auf einen Bootsliegeplatz im Yachthafen Ringel aus. Bitte beachten Sie jedoch, dass zurzeit alle Wasserliegeplätze ausgebucht sind. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Online Antrag auf einen Bootsliegeplatz im Yachthafen Ringel
Wohnmobil- und Zeltstellplätze
Preise für Gäste pro Tag
Wohnmobil | ab 15,00 € |
Zelt | 10,00 € |
Kurtaxe | 1,50 € pro Person |
Hund | 5,00 € |
Boot | 1,50 € pro lfd. m. |
Strompauschale | 3,00 € |
PKW | 4,00 € |
PKW + Trailer (Gespann) | ab 8,00 € |
Trinkwasserbetankung | pauschal 5,00 € |
Personenpauschale pro Person | 2,00 € |
Auf dem gesamten Gelände können Sie unseren kostenlosen Internetzugang über WLAN nutzen.
Bitte beachten Sie auch unsere Liegeordnung:
- Unbefugten ist das Betreten der Steganlage untersagt.
- Der Hafenbereich und die Liegeplätze sind sauber zu halten.
- Auf dem Bootsplatzgelände sind Hunde an der Leine zu führen.
- Das Baden, Spielen und Rennen im Steganlagenbereich ist verboten.
- Der Bootseigentümer bzw. Nutzer ist für die ordnungsgemäße Befestigung und Sicherung seines Bootes am Liegeplatz verantwortlich.
- Um das Zusammenstoßen mit anderen Booten bzw. Stegeinrichtungen zu verhindern, sind gegebenenfalls Fender zu benutzen.
- An- und Aufbauten, wie z. B. Bugspriet mit Anker, dürfen nicht über den Zugangssteg ragen.
- Bei längerer Nichtnutzung des Liegeplatzes (z. B. Urlaubsfahrten) ist der Hafenmeister zu informieren.
- In der Nacht ist Ruhe im Steganlagenbereich einzuhalten.
- Das Einleiten von Fäkalien, Schmutz- und Bilgenwasser im Liegebereich ist verboten.
- Beschädigungen an Booten und Steganlagen sind dem Hafenmeister zu melden.
- Bei Bootsarbeiten und anderen Tätigkeiten am Liegeplatz (Sommer und Winter) sind die Bestimmungen des Arbeits-, Gesundheits-, Brand- und Umweltschutzes einzuhalten.
- Kraftfahrzeuge, Bootstrailer sowie Lagerböcke sind auf den dafür vorgesehenen Flächen auf eigene Gefahr sicher abzustellen.
- Das Betreten der Steganlage und des Landlagers erfolgt bei Hochwasser bzw. in den Wintermonaten bei Schnee und Eis auf eigene Gefahr.
- Der Bootsplatz und das Landlager sind in den Nachtstunden und in der Wintersaison verschlossen zu halten.
- Die Geschwindigkeitsbegrenzung im Hafenbereich beträgt 5 km/h.
Parkplatz-Gebührenordnung
Nr. | Stunden | Gebühren |
1 | bis 2 Stunden | frei |
2 | ab 3. Stunde | 1,00 € je angefangener Stunde |
3 | ab 7. Stunde = Tagespreis | 5,00 € |
4 | ab 00:00 Uhr beginnt |
Bei Störungen bitte beim Hafenmeister anrufen: 0172 38 88 106
Für Wohnmobil- und Trailer-Stellplätze gelten andere Bestimmungen! Bitte beim Hafenmeister melden.
Haben Sie weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns!
Telefon Hafenbüro: 033202 60217
E-Mail: info@marina-ringel.de
Hafenmeister: 0172 3888106
Geschäftsführer: 0172 3811235